TARIFE
Grundsätzliches
Am 1. Januar 2011 trat die neue Pflegefinanzierung in Kraft. Die Beiträge der Krankenversicherer an die Pflegeleistungen sind neu gesamtschweizerisch einheitlich festgelegt. Gleichzeitig wurde der Betrag, den die Patientinnen und Patienten an die Pflegekosten bezahlen - unabhängig von der Höhe des individuellen Pflegebedarfs und ihrer persönlichen finanziellen Verhältnisse - auf einen maximalen Frankenbetrag von 21.60 pro Tag beschränkt. Statt 10 definiert das Bundesrecht neu 12 Pflegestufen. Für die Infrastruktur, die Hotellerie und Betreuung wurde ebenfalls für alle Bewohnerinnen und Bewohner eine einheitliche Obergrenze festgelegt. Die Heimkosten setzen sich somit zusammen aus Anteilen an der Infrastruktur, der Hotellerie/Betreuung und der Pflege.
Tarife. gültig ab 1.01.2012
Inbegriffen in der Hotellerie, Betreuung und Pflege sind:
- Pflege und Betreuung durch unser Personal
- Unterkunft und Verpflegung
- Diätkost (sofern vom Arzt verordnet)
- Pflegeutensilien
- Besorgung der Heimwäsche
- Besorgung der persönlichen Wäsche
Nicht inbegriffen sind:
- Zahnarzt
- Transportkosten
- Coiffeur
- Telefongespräche
- Konsumationen im Restaurant und Bezüge am Kiosk
- Chemische Reinigung von Kleidungsstücken
- Abänderungen an Kleidungsstücken
- Ersatz bei Verlust privater Sachwerte
Alle betagten Menschen, die einen Pflegeplatz brauchen, können diesen finanzieren. Die Heimkosten sind so berechnet, dass sie zusammen mit den Ergänzungsleistungen bezahlbar sind; auch bei bescheidenen finanziellen Verhältnissen. Zur Finanzierung tragen bei:
nützliches
intern-rechtliches
Freie Betten:
1 Frauenbett - offene Abteilung
