TARIFE

Grundsätzliches
Am 1. Januar 2011 trat die neue  Pflegefinanzierung in Kraft.  Die Beiträge der Krankenversicherer an die Pflegeleistungen sind neu gesamtschweizerisch einheitlich festgelegt. Gleichzeitig wurde der Betrag, den die Patientinnen und Patienten an die Pflegekosten bezahlen - unabhängig von der Höhe des individuellen Pflegebedarfs und ihrer persönlichen finanziellen Verhältnisse - auf einen maximalen Frankenbetrag von 21.60 pro Tag beschränkt. Statt 10 definiert das Bundesrecht neu 12 Pflegestufen. Für die Infrastruktur, die Hotellerie und Betreuung wurde ebenfalls für alle Bewohnerinnen und Bewohner eine einheitliche Obergrenze festgelegt. Die Heimkosten setzen sich somit zusammen aus Anteilen an der Infrastruktur, der Hotellerie/Betreuung und der Pflege.
 
 Tarife. gültig ab 1.01.2012

Inbegriffen in der Hotellerie, Betreuung und Pflege sind:
- Pflege und Betreuung durch unser Personal
- Unterkunft und Verpflegung
- Diätkost (sofern vom Arzt verordnet)
- Pflegeutensilien
- Besorgung der Heimwäsche
- Besorgung der persönlichen Wäsche
 
Nicht inbegriffen sind:
- Zahnarzt
- Transportkosten
- Coiffeur
- Telefongespräche
- Konsumationen im Restaurant und Bezüge am Kiosk
- Chemische Reinigung von Kleidungsstücken
- Abänderungen an Kleidungsstücken
- Ersatz bei Verlust privater Sachwerte 

Finanzierung
Alle betagten Menschen, die einen Pflegeplatz brauchen, können diesen finanzieren. Die Heimkosten sind so berechnet, dass sie zusammen mit den Ergänzungsleistungen bezahlbar sind; auch bei bescheidenen finanziellen Verhältnissen. Zur Finanzierung tragen bei:
- eigenes Einkommen und Vermögen
- die Krankenkasse
- evtl. Ergänzungsleistungen, wenn Voraussetzungen erfüllt sind
- die Hilflosenentschädigung
 
Ergänzungsleistungen zur AHV können bei den Ausgleichskassen beantragt werden. Beachten Sie bitte, dass für Rentnerinnen und Rentner, die in einem Heim leben, andere Berechnungsgrundlagen gelten als für zu Hause wohnende.
 
Hilflosenentschädigung macht die Sozialberatung direkt für Sie geltend.
 
Rechnungsstellung
Wir stellen Ihnen oder der von Ihnen bezeichneten Stelle (Angehörige, Beistand) jeden Monat eine Rechnung für den Nettotarif (Heimbewohner-Anteil an Pflege, Infrastruktur und Hotellerie/Betreuung) zu,  die Sie bei Erhalt begleichen. Die Rechnung kann auch via Lastschriftverfahren oder Debit Direct beglichen werden. Die Beiträge der Krankenkasse- und des Kantons stellen wir direkt den entsprechenden Institutionen in Rechnung. Diese entrichten ihre Leistungen auch wieder direkt an uns. Zu Ihrer Information erhalten Sie eine Kopie der verrechneten Leistungen.